Unsere Ziele

 

§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit, Neutralität 

  1. Zweck des Vereins mit Sitz in Steinhöring ist der Schutz von Gesundheit, Natur, Kultur einschließlich denkmalwürdigen Bauwerken und Anlagen, Erholungswert und Lebensqualität im In- und Ausland, wobei die besondere Aufmerksamkeit der Region Oberbayern gilt. Der Verein setzt sich insbesondere ein für den Schutz vor Emissionen und Immissionen insbesondere Infraschall und dessen Auswirkungen (z.B. Luftschadstoffen, Lärm, gesundheitliche Beeinträchtigungen) und vor elektromagnetischen Feldern, die unter anderem beim Stromtransport mittels Hochspannungsleitungen entstehen sowie für eine gesundheitserhaltende und wirtschaftlich nachhaltige Energieerzeugung. Die Verfolgung des Vereinszwecks gegenüber Planungen und Maßnahmen ist unabhängig davon, ob diese den Hoheitsträgern Bayerns oder anderer Bundesländer, dem Bund, der Europäischen Union oder deren Mitgliedstaaten oder Staaten außerhalb der Europäischen Union zuzurechnen sind. 
  2. Der Zweck des Vereins umfasst auch die Gesundheitsvorsorge und Aufklärung der gesundheitsrelevanten Wirkungen der hoch-/tief-frequenten Luft- und Körperschall in ganzheitlicher Sicht. Sowie Aufklärung in den Bereichen der Naturheilkunde, der Wild- und Heilkräuterkunde, der Impfwirkungen, der Mobilfunktechnologie, der gesundheitsrelevanten Wirkungen der hochfrequenten gepulsten und ungepulsten elektromagnetischen Felder.  
  3. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch Betätigung auf folgenden Gebieten: 
    1. Information der Öffentlichkeit, 
    2. Gespräche mit Bürgern und relevanten gesellschaftlichen Gruppen 
      (insbesondere aus den Bereichen Politik, Naturschutz, Umweltschutz, Medizin, Wissenschaft, Wirtschaft, Bürgerinitiativen, Kirchen), 
    3. wissenschaftliche Begleitung von Planungen und Maßnahmen Dritter durch neueste Erkenntnisse, Daten und eingeholte Gutachten, 
    4. Mitwirkung und Wahrnehmung von Beteiligungsrechten in naturschutz- und landschaftsschutzrelevanten Verfahren des Bundes, des Landes, des Kreises und der Gemeinden sowie sonstige Einflussnahme auf politische und rechtliche Entscheidungen im Bereich Natur- und Landschaftsschutz, 
    5. Schutz erhaltenswerter Landschaft vor der Errichtung und dem Betrieb von Industrieanlagen. 
  4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 
  5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Vereinsämter sind Ehrenämter. Die Vereinsmitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 
  6. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral. 

 

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