Die TA Lärm, oder warum nichts gefunden wird.

In kurzen Worten ein leidiges Thema.

Die DIN 45680 und mit ihr die TA Lärm sollen geändert werden. Die Neufassung soll unglaublich, aber wahr, Änderungen enthalten welche dem Menschen zugute kommen.

Vor über 100 Jahren hatte Robert Koch folgenden Ausspruch gemacht.

"Eines Tages wird der Mensch den Lärm genauso bekämpfen müssen wie Cholera und Pest."
Robert Koch (1843-1910)

Wie recht er haben sollte, konnte damals niemand absehen. Heute wollen es die Behörden nicht absehen. Vor allem nicht wenn es um Infraschall geht. Infraschall ist nicht hörbar, also nicht ungesund. 

Die TA Lärm hilft uns hier zum Glück. Bei der TA Lärm handelt es sich offiziell um die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm)“. Sie besitzt zwar keinen Status wie ein Gesetz, und ist nur eine Verwaltungsvorschrift, wird aber für alle Belange des lärmenden Lebens herangezogen, ungeachtet der Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf die Gegebenheiten.

Das Problem der derzeit gültigen TA Lärm ist das menschliche Ohr. Im Bereich von 0 Hz bis 16 Hz kann das menschliche Ohr Schwingungen nicht mehr als Ton, sondern nur noch als Vibration wahrnehmen. Die TA Lärm ignoriert diesen Bereich, da als Grundlage für die Verwaltungsvorschrift das menschliche Ohr herhalten muss und dieses hier nichts mehr hört.

Um den Einfluss der tiefen Frequenzen im hörbaren Bereich besser Beurteilen zu können, wird ein anderer Filter verwendet. Es handelt sich hier um den Bewertungsfilter C, gekennzeichnet durch „dB(C)“. Bei der C-bewerteten Messung werden die einzelnen Frequenzen von 16 Hz bis 20.000 Hz nahezu gleich bewertet.

Da Schall nicht nur über das Ohr wahrgenommen wird, sondern über den ganzen Körper, ist die C-bewertete Messung für den Einfluss des Lärms auf den ganzen Körper besser geeignet als die A-Bewertung. Problem auch hier: Infraschall bleibt komplett unberücksichtigt.

Dem Einfluss des Infraschalls versucht man nun in der Neufassung der TA Lärm über einen Umweg zu begegnen. Die Differenz zwischen einer A-bewerteten Messung und einer C-bewerteten Messung in schutzbedürftigen Räumen (z.B. Schlafzimmer, Küche, Wohnzimmer) bei geschlossenen Fenstern darf laut TA Lärm 15 dB nicht überschreiten. Ist die Differenz größer, ist von erheblichen Belastungen im Infraschallbereich auszugehen und es sind entsprechende zusätzliche Messungen durchzuführen.

Bemerkenswert hierbei ist, dass die Differenz gegenüber der alten Fassung der TA Lärm von 20 dB auf 15 dB abgesenkt wurde. Offensichtlich hat sich die Tatsache, daß sich nichthörbarer Schall gesundheitsschädlich auswirkt nun auch in Deutschland herumgesprochen. Ebenfalls wurde der zu berücksichtigende Frequenzbereich von 10–90 Hz auf 8 –125 Hz erweitert.

Mit handelsüblichen Schallpegelmeßgeräten können A- und C-gefilterte Messungen durchführt werden. Auch wenn diese Geräte zu Preisen von 50 – 250 Euro nicht für professionelle Messungen herangezogen werden können, geben sie doch die ersten – und leider oft die einzigen – Anhaltspunkte für zu laute Windkraftwerke.

Die Neufassung der TA Lärm, sollte sie so in Kraft treten, ist ein weiterer Etappensieg im Kampf gegen Infraschall.  

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